Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Unternehmensrichtlinien ist für DR. KADE eine wichtige Voraussetzung für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten im Unternehmen zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb betreibt DR. KADE ein vertrauliches Hinweisgebersystem, das auch die gesetzlichen Anforderungen an ein solches System erfüllt.
Unser Hinweisgebersystem ist kein Beschwerdemanagement, sondern dient der Aufdeckung und Aufklärung von Fehlverhalten.
Gegenstand einer Meldung können sein:
1. Verstöße gegen nationales Recht, z. B. in Form von:
2. Verstöße gegen unmittelbar geltendes EU-Recht, z. B. Vorgaben zu:
3. Verstöße gegen unsere Unternehmensrichtlinien
Hinweisgebende Personen müssen weder prüfen, ob der Sachverhalt eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt, noch, ob es sich um Verstöße gegen das deutsche oder das europäische Recht handelt. Die Einordnung wird von der Meldestelle vorgenommen.
Alle Mitarbeitenden von DR. KADE sowie ehemalige Mitarbeitende sind zur Abgabe von Meldungen berechtigt. Meldungen über das Hinweisgebersystem von DR. KADE können Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, abgeben.
Hinweise für DR. KADE geben Sie hier bitte ab: https://kade.vispato.com