DR. KADE Compliance
1. Verstöße gegen nationales Recht, z.B. in Form von:
- Straftaten, z.B. Korruption, Diebstahl, Betrug, Veruntreuung, Straftaten aus dem Arzneimittelgesetz und
- Ordnungswidrigkeiten, wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte der Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, z.B. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
2. Verstöße gegen unmittelbar geltendes EU-Recht, z.B. Vorgaben zu:
- Produktsicherheit,
- Beförderung gefährlicher Güter,
- Umweltschutz, Strahlenschutz,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
- Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten,
- Verbraucherschutz,
- Datenschutz,
- Sicherheit in der Informationstechnik,
- Vergaberecht,
- Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften,
- Arbeitsschutz,
- Gesundheitsschutz.
3. Verstöße gegen unsere Unternehmensrichtlinien.
Hinweisgebende Personen müssen weder prüfen, ob der Sachverhalt eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt, noch, ob es sich um Verstöße gegen das deutsche oder das europäische Recht handelt. Die Einordnung wird von der Meldestelle vorgenommen.
Alle Mitarbeitenden von DR. KADE sowie ehemalige Mitarbeitende sind zur Abgabe von Meldungen berechtigt. Meldungen über das Hinweisgebersystem von DR. KADE können Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, abgeben.
Hinweise für DR. KADE geben Sie hier bitte ab: https://kade.vispato.com